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Soziale Verantwortung Reno auf Facebook
Code of Conduct

Als global tätige Gruppe treten wir für einen hohen sozialen Standard in unseren eigenen Vertriebsunternehmen, aber auch in den Unternehmen unserer Geschäftspartner ein. Das bedeutet für uns, nach den 10 Grundsätzen des BSCI-Verhaltenskodex (Business Social Compliance Initiative) zu handeln.

1. Einhaltung von Gesetzen Alle gültigen nationalen Gesetze und Vorschriften, industrielle Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, wobei diejenigen Regelungen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen.

2. Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
(in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 87, 98, 135 und 154)
Das Recht aller Beschäftigten auf Gewerkschaftsgründung und -mitgliedschaft und auf Kollektivverhandlungen ist zu achten. In Situationen oder Ländern, in denen das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, müssen für die Beschäftigten alternative Möglichkeiten der unabhängigen und freien Organisation und Verhandlungsführung geschaffen werden. Es wird sichergestellt, dass Arbeitnehmervertreter Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Mitglieder haben.

3. Verbot der Diskriminierung
(in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 100, 111, 143, 158 und 159)
Jegliche Diskriminierung ist untersagt: bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder anderen persönlichen Eigenschaften.

4. Löhne
(in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 26 und 131)
Die Löhne für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden und Überstundenausgleich müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen bzw. Industriestandards entsprechen bzw. diese übersteigen. Es dürfen keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahme vorgenommen werden. In Fällen, in denen die gesetzlichen Mindestlöhne oder industriellen Mindeststandards die Kosten für den Lebensunterhalt nicht decken und kein zusätzliches frei verfügbares Einkommen belassen, werden Unternehmen ermutigt, ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen. Die Lieferunternehmen stellen sicher, dass die Beschäftigten klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes informiert werden.

5. Arbeitszeit
(in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 1 und 14)
Das Lieferunternehmen hat die gültigen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden einzuhalten. Es gelten die maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden entsprechend der nationalen Gesetzgebung, jedoch dürfen 48 Stunden nicht regelmäßig überschritten werden. Pro Woche dürfen nicht mehr als 12 Überstunden geleistet werden. Überstunden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet werden und sind separat zu vergüten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen.

6. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
(in Übereinstimmung mit der ILO-Konventionen 155 und den ILO-Empfehlungen 164 und 190)
Es sind klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufzustellen und zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sauberen Toiletten und Zugang zu Trinkwasser. Gegebenenfalls sind hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitzustellen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie in den Schlafsälen, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

7. Verbot von Kinderarbeit
(in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 79, 138, 142 und 182 und Empfehlung 146)
Kinderarbeit ist gemäß den Bestimmungen der Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen und/oder der nationalen Gesetzgebung verboten. Von diesen verschiedenen Standards ist derjenige anzuwenden, der die strengsten Anforderungen stellt. Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern ist verboten. Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind verboten. Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer sind zu schützen. Für den Fall, dass Kinder in Situationen angetroffen werden, auf die die Definition der Kinderarbeit gemäß den obigen Standards zutrifft, hat das Lieferunternehmen Maßnahmen und Verfahren zu ergreifen, die Abhilfe für die arbeitenden Kinder schaffen. Ferner unterstützt das Lieferunternehmen solche Kinder in angemessener Weise, so dass sie, solange sie im Kindesalter sind, die Schule besuchen können.

8. Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen (in Übereinstimmung mit den ILO-Konventionen 29 und 105) Jede Form von Zwangsarbeit, zum Beispiel erwirkt durch die Hinterlegung einer Kaution oder die Zurückhaltung von Ausweispapieren von Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, ist verboten. Gefangenenarbeit, welche die grundlegenden Menschenrechte verletzt, ist ebenfalls verboten. Die Anwendung von körperlichen Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist verboten.

9. Umwelt- und Sicherheitsfragen Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.

10. Managementsysteme Das Lieferunternehmen legt eine Politik der sozialen Verantwortung fest, setzt diese um und stellt sicher, dass die Anforderungen des BSCI-Verhaltenskodex erfüllt werden. Die Geschäftsleitung des Lieferunternehmens ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung. Sie ergreift Korrekturmaßnahmen, überprüft regelmäßig die Einhaltung des Verhaltenskodex und ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Arbeitnehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodex informiert sind. Des weiteren bearbeitet sie Hinweise von Arbeitnehmern bezüglich der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex.

Gekürzte Fassung; gültig für Lieferunternehmen ist die englische Version des BSCI Verhaltenskodex.